Brandschutztüren – sie können Leben retten
Sofern Ihr Haus über eine Heizung verfügt, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle oder Holz betrieben wird, schreibt der Gesetzgeber eine feuerhemmende Tür am Heizraum vor. Sollte es hier brennen, so verhindern diese Türen, dass sich der Brand schnell im Haus ausbreiten kann. Die unterschiedlichen Bezeichnungen (T30 – T180) sagen etwas darüber aus, wie lange diese Tür dem Feuer widerstehen kann und sich danach noch öffnen lässt. Eine T30 Tür z.B., die als feuerhemmend bezeichnet wird, tut dies 30 Minuten lang; ab T90 spricht man von feuerbeständig.
Auch Brandschutztüren werden so klassifiziert. Man findet sie in öffentlichen Gebäuden, in Hotels oder Krankenhäusern. Im Gegensatz zur Feuerschutztür im Privathaushalt, die stets geschlossen sein muss, sind Brandschutztüren offen. Sie sind mit Sensoren ausgestattet, die auf Hitze oder Rauch reagieren und dann die Tür selbsttätig schließen. Aus diesem Grund dürfen Brandschutztüren auch niemals mit einem Keil festgestellt oder Gegenstände im Schwenkbereich gelagert werden!
Vom Prinzip her arbeiten Brandschutztüren wie die Schotten in einem Schiff – sie unterteilen z.B. lange Flure in einzelne Segmente. Bricht nun in einem Teil ein Feuer aus, so schließt die Brandschutztür und das Feuer bleibt – für eine gewisse Zeit – auf diesen Bereich begrenzt. Sinnvollerweise werden Brandschutztüren in diesen Gebäuden mit einer umlaufenden Gummidichtung versehen und verhindern so zusätzlich die Rauchausbreitung.
Welche Art von Brandschutztüren eingebaut werden müssen, regelt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung. Die Türen dürfen nur von einer Fachfirma eingebaut werden und müssen bauaufsichtlich geprüft sein. Dabei sind alle Elemente – Türblatt, Zarge und Beschläge – aufeinander und auf die Wand, in die sie eingebaut werden, abgestimmt. Die Türen werden aus Stahl oder Aluminium, ja sogar aus Holz hergestellt und können auch Glaselemente enthalten, welche dann natürlich ebenfalls feuerfest sein müssen.